Impressum


Roxter Exklusiv Immobilien, Ackendorfer Landstr. 14, 39638 Gardelegen
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen und die in den Exposés enthaltenen Angaben sind
Bestandteil des Maklervertrages. Für das angebotene Objekt werden keine bestimmten Eigenschaften, Erwerbs-, Nutzungs- und Verwendungsmöglichkeiten zugesichert. Für die Objekt- und Angebotsangaben wird hinsichtlich der Vollständigkeit und Richtigkeit keine Haftung übernommen.
2. Die unterbreiteten Angebote sind freibleibend; ein Zwischenverkauf, -vermietung, -verpachtung bleibt vorbehalten. Eine Reservierung des Objektes ist über den Abschluss einer schriftlichen Reservierungsvereinbarung möglich.
3. Das Exposé und die darin enthaltenen Angaben sowie alle weiter en Mitteilungen über das Objekt und den Eigentümer sind nur für den Empfänger des Exposés bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge des Bruchs dieser Vertraulichkeit ein Vertrag nicht zustande, so haftet der Empfänger des Exposés für die volle Höhe der Maklerprovision bzw. für die den Makler entstandenen materiellen Schäden. Das gilt auch dann, falls sich der Empfänger des Exposés auf das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen des Provisionsanspruches beruft.
4. Die Provision in Höhe des im Exposés ausgewiesenen Satzes (incl. Mehrwertsteuer) ist bei Abschluss eines Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages verdient und fällig. Die Provision ist vom Käufer, Mieter oder Pächter zu tragen. Kommt ein anderes Geschäft durch den vermittelten Kontakt zustande, z.B. Miete statt Kauf, so ist anstelle der im Exposé ausgewiesenen Maklerprovision, eine Provision in Höhe von 2 Monatskaltmiete bei Wohnungen und gewerblichen Objekten, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bzw. die ortsübliche Maklerprovision fällig.
5. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald durch den Makler ein Nachweis oder eine Vermittlung eines Kauf-, Miet-, Pachtvertrages zustande kommt. Ein Provisionsanspruch besteht auch, wenn ein anderer als der ursprünglich angebotene Vertrag zustande kommt oder wenn ein Vertrag geschlossen wird, der inhaltlich vom Angebot abweicht oder wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag weitere oder Folgeverträge zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn unsere Tätigkeit als Maklerbüro mit ursächlich für das Zustandekommen eines Vertrages ist, z.B. bei Zusammenarbeit mit einem anderen Makler.
Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der Vertrag wegen auflösender Bedingungen erlischt oder aus anderen Gründen rückg.ngig gemacht, der nicht erfüllt wird oder wenn der Vertrag wegen eines Rücktrittsvorbehaltes aufgelöst oder erfolgreich angefochten wird.
6. Ist dem Empfänger die durch unsere Maklertätigkeit nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages über das angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen und dies auf Verlangen auch zu belegen. Erfolgt dies nicht, so ist unser Nachweis ursächlich für den Erfolg des Vertrages und begründet weiterhin unseren Provisionsanspruch. Spätere Angebote durch Dritte, auch wenn sie zu anderen Bedingungen erfolgen, ändern nichts an der Ursächlichkeit unseres Nachweises. Für den Fall, dass dem Empfänger ein durch uns nachgewiesenes Objekt später direkt oder durch Dritte noch einmal angeboten wird, ist er verpflichtet dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und uns unverzüglich zu informieren.
7. Der Empfänger des Exposés ist verpflichtet, uns zu allen und zu jedem Vertragsabschluss
hinzuzuziehen und uns dabei als ursächlich wirkenden Immobilienmakler zu nennen, sowie uns einfache Abschriften bzw. Kopien von abgeschlossenen Verträgen auszuhändigen.
8. Individuell ausgehandelte Vertragsabreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung bzw. Vereinbarung durch uns bzw. mit mir (Tino Gutsche) als Makler Objektbesichtigungen sind vorher gemeinsam zu vereinbaren und abzustimmen. Für den Erfüllungsort und Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Adresse

Ackendorfer Landstraße 14,
39638 Gardelegen